Der Freistaat Thüringen hat zur Unterstützung privater Haushalte einen Nothilfefonds in Höhe von 10 Mio. Euro aufgelegt. Damit sollen Härten, die durch die Steigerung der Kosten für Haushaltsenergie und Heizung (Strom, Gas, Fernwärme) entstanden sind, vermieden werden. Thüringer Haushalte können die Hilfen erhalten, wenn eine Unterbrechung der Energieversorgung angedroht oder tatsächlich vollzogen wurde.
Der hierfür nötige Antrag wird über die Thüringer Verbraucherinsolvenzberatungsstellen abgewickelt. Gemeinsam mit den Betroffenen werden hier die Antragsvoraussetzungen geprüft und der fertige Antrag an das Thüringer Landesverwaltungsamt übermittelt. Sind alle Voraussetzungen gegeben werden die Energieschulden beim jeweiligen Versorger ausgeglichen.
Anträge auf Leistungen aus dem Thüringer Härtefallfonds können gestellt werden.
Kontaktdaten Beratungsstellen
In dem nachfolgenden Dokument finden Sie die Kontaktdaten aller Beratungsstellen, die gemeinsam mit Ihnen die Antragstellung in die Wege leiten. Vereinbaren Sie im Bedarfsfall schnellstmöglich einen Termin: Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in Thüringen