Für eine Kultur der Achtsamkeit
Prävention von sexualisierter Gewalt
Wir verstehen die Vorbeugung von sexueller Gewalt und die Entwicklung einer Kultur des grenzachtenden Umgangs als integralen Bestandteil unserer Arbeit und als dauerhafte Verpflichtung aller, die in unseren Einrichtungen Verantwortung für Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene tragen. Grundlage unserer Präventionsarbeit bilden die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz sowie die Präventionsordnung für das Bistum Erfurt.
Institutionelles Schutzkonzept (ISK)
Die Präventionsordnung verpflichtet die Träger für ihre Einrichtungen ein „Institutionelles Schutzkonzept“ (ISK) zu entwickeln und umzusetzen. Unter einem Institutionellen Schutzkonzept sind alle gebündelten Bemühungen eines Trägers um Prävention vor sexualisierter Gewalt zu verstehen. Im ISK werden daher die in der Einrichtung vorhandenen Strukturen, Konzepte, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten festgehalten. Ziel dabei ist es, eine Kultur der Achtsamkeit und der Grenzachtung zu etablieren.
Im trägereignen ISK werden u.a. zu folgenden Themen Festlegungen getroffen:
- Personalauswahl: Persönliche Eignung,
- Personalentwicklung: Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt
- Verhaltenskodex,
- Qualitätsmanagement: Beschwerdewege und
- Interventionsverfahren.
Die Verantwortung für die Entwicklung eines dienst- bzw. einrichtungsspezifischen ISK liegt bei der jeweiligen Einrichtungsleitung. Ausgangspunkt für ein eirichtungsbezogenes ISK bildet eine Risikoanalyse. Durch diese werden Risiko- und Schutzfaktoren identifiziert, die die Grundlage der Prävention und Intervention einer Einrichtung bilden.
Präventionsfachkraft
Der DiCV Erfurt hat eine Präventionsfachkraft bestellt, die in allen Fragen der Prävention von sexualisierter Gewalt berät und unterstützt. Sie entwickelt und fördert die Präventionskompetenz durch die Erarbeitung entsprechender Konzepte, Strategien und Arbeitsansätze. So steht sie unseren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in allen Fragen des Anvertrautenschutzes als Ansprechpartnerin zur Verfügung und ist Kontaktperson vor Ort für die Präventionsbeauftragte des Bistums Erfurt und den Präventionsfachkräften der trägereigenen Einrichtungen.
Schulungsangebote
Nur wer für Grenzverletzungen jeglicher Art sensibilisiert wurde, ist in der Lage, sich für den Schutzauftrag einzusetzen. Haupt- und Ehrenamtliche, die in ihrer Arbeit in Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen kommen, erhalten im Rahmen der Schulungen alle grundlegenden und notwendigen Informationen zur Prävention sexualisierter Gewalt.