Das Grundsicherungsgeld: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Die Regeln sind komplex und hängen oft von deiner persönlichen Situation ab. Bei Detailfragen kannst du dich an eine Beratungsstelle der Caritas wenden oder die Online-Beratung nutzen..
Was ist das Grundsicherungsgeld?
Das Grundsicherungsgeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Es hat zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst. Davor hieß die Leistung Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich auch Hartz IV.
Das Grundsicherungsgeld sichert das Existenzminimum von Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig selbst bestreiten können. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter erwerbsfähige Menschen dabei, Arbeit oder eine Ausbildung zu finden.
Wer hat Anspruch auf das Grundsicherungsgeld?
Grundsicherungsgeld kannst du grundsätzlich bekommen, wenn
- du mindestens 15 Jahre alt bist und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht hast,
- du grundsätzlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten kannst,
- du in Deutschland lebst und
- dein Einkommen und Vermögen beziehungsweise das deiner Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichen, um euren Lebensunterhalt zu sichern.
Für ausländische Staatsbürger gelten je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus besondere Voraussetzungen. Asylbewerber erhalten in der Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und kein Grundsicherungsgeld.
Wo beantrage ich Grundsicherungsgeld?
Grundsicherungsgeld beantragst du beim zuständigen Jobcenter. Der Antrag kann auch online über die Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Wenn du bereits Bürgergeld bezogen hast, musstest du wegen der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld keinen neuen Antrag stellen.
Wie viel Grundsicherungsgeld bekomme ich?
Die Höhe hängt von deinem Bedarf, deinem Einkommen und deinem Vermögen ab. Zum Bedarf gehören vor allem der Regelbedarf sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die monatlichen Regelbedarfe betragen 2026:
- Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro,
- volljährige Partner:innen 506 Euro,
- Volljährige unter 25 Jahren im Haushalt ihrer Eltern 451 Euro,
- Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren 471 Euro,
- Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren 390 Euro,
- Kinder bis 5 Jahre 357 Euro.
Zusätzlich können zum Beispiel Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderung hinzukommen. Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln stellt einen Grundsicherungsgeld-Rechner zur Verfügung. Mit diesen kannst du dir die für dich zutreffende Höhe des Bürgergelds berechnen lassen.
Werden Miete und Heizkosten übernommen?
Das Jobcenter berücksichtigt grundsätzlich angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt für die Unterkunftskosten eine Karenzzeit. Allerdings werden auch in dieser Zeit unverhältnismäßig hohe Kosten nicht unbegrenzt übernommen. Die tatsächlichen Unterkunftskosten werden grundsätzlich höchstens bis zum Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze berücksichtigt. Ausnahmen sind in besonderen Härtefällen möglich.
Für Heizkosten gilt die Karenzzeit nicht. Sie werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe berücksichtigt.
Welche Kosten an deinem Wohnort als angemessen gelten, erfährst du bei deinem Jobcenter. Wenn du umziehen möchtest, solltest du vor Abschluss eines neuen Mietvertrags mit dem Jobcenter klären, welche Kosten übernommen werden.
Wie viel Vermögen darf ich haben?
Seit Juli 2026 gibt es keine Karenzzeit für Vermögen mehr. Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gelten abhängig vom Alter folgende Freibeträge:
- bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- ab 31 Jahren: 10.000 Euro
- ab 41 Jahren: 12.500 Euro
- ab 51 Jahren: 20.000 Euro
Bestimmte Vermögenswerte können zusätzlich geschützt sein. Dazu gehören beispielsweise angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug und bestimmte Formen der Altersvorsorge.
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Wenn du arbeitest und Grundsicherungsgeld bekommst, wird dein Verdienst nicht vollständig auf die Leistung angerechnet. Es gelten Freibeträge. Dadurch hast du mit Erwerbseinkommen grundsätzlich mehr Geld zur Verfügung als ohne Arbeit.
Die ersten 100 Euro des monatlichen Erwerbseinkommens bleiben grundsätzlich anrechnungsfrei. Für darüber hinausgehendes Einkommen gelten weitere prozentuale Freibeträge.
Für Schüler, Studierende und Auszubildende sowie für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gelten teilweise besondere Regelungen. Wie viel in deinem konkreten Fall angerechnet wird, kann dir das Jobcenter oder eine Beratungsstelle ausrechnen.
Welche Mehrbedarfe gibt es?
Zusätzlich zum Regelbedarf können in bestimmten Lebenssituationen Mehrbedarfe gezahlt werden.
Alleinerziehende: Die Höhe hängt von Zahl und Alter der Kinder ab und kann bis zu 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs betragen.
Schwangere: Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Zusätzlich können einmalige Leistungen für Schwangerschaft und Geburt infrage kommen.
Menschen mit Behinderung: Unter bestimmten Voraussetzungen können erwerbsfähige Menschen mit Behinderung einen Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs erhalten. Auch für bestimmte nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung gibt es besondere Mehrbedarfe.
Daneben gibt es weitere Mehrbedarfe, zum Beispiel bei bestimmten medizinisch notwendigen Ernährungsformen oder bei einem unabweisbaren besonderen Bedarf.
Was passiert, wenn ich meinen Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht nachkomme?
Wenn du ohne wichtigen Grund eine Pflicht verletzt, kann dein Regelbedarf gemindert werden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn du eine zumutbare Arbeit ablehnst oder einer verbindlichen Aufforderung des Jobcenters nicht nachkommst.
Seit Juli 2026 kann der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung grundsätzlich um 30 Prozent für drei Monate gemindert werden. Auch wiederholte unentschuldigte Terminversäumnisse können zu einer Leistungsminderung führen. Hast du einen wichtigen Grund oder würde eine Minderung eine außergewöhnliche Härte bedeuten, gelten besondere Regeln. Wenn dein Grundsicherungsgeld gemindert werden soll, kannst du deine persönlichen Gründe gegenüber dem Jobcenter darlegen. Gegen einen Minderungsbescheid kannst du Widerspruch einlegen.
Muss ich jeden Job annehmen?
Das Jobcenter soll dich möglichst schnell und nachhaltig in Arbeit oder Ausbildung vermitteln. Deshalb hat die Vermittlung in Arbeit seit Juli 2026 wieder einen höheren Stellenwert.
Eine zumutbare Arbeit darfst du nicht ohne wichtigen Grund ablehnen. Weiterbildung und Qualifizierung sind aber weiterhin möglich, wenn sie deine Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigung verbessern. Welche Arbeit für dich zumutbar ist, hängt auch von deiner persönlichen Situation ab.
Was ist der Kooperationsplan?
Im Kooperationsplan hältst du gemeinsam mit deiner Ansprechperson beim Jobcenter fest, welche Schritte dir helfen sollen, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Der Kooperationsplan selbst ist grundsätzlich rechtlich nicht verbindlich. Wenn du vereinbarte Schritte nicht einhältst, kann das Jobcenter dich jedoch verbindlich zur Mitwirkung auffordern. Kommst du einer solchen Aufforderung ohne wichtigen Grund nicht nach, kann die Leistung gemindert werden. Das mit dem Bürgergeld eingeführte Schlichtungsverfahren gibt es seit Juli 2026 nicht mehr.
Was bedeutet es, für das Jobcenter erreichbar zu sein?
Wenn du Grundsicherungsgeld bekommst, musst du für das Jobcenter erreichbar sein. Du musst Mitteilungen und Aufforderungen zur Kenntnis nehmen und erforderliche Termine wahrnehmen können. Wenn du deinen Wohnort beziehungsweise den näheren Bereich vorübergehend verlassen möchtest, solltest du vorher mit dem Jobcenter klären, was du beachten musst.
Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden bin?
Gegen einen Bescheid des Jobcenters kannst du grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die für dich geltende Frist findest du in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Es ist sinnvoll zu erklären, warum du die Entscheidung für falsch hältst und entsprechende Nachweise beizufügen. Wenn du unsicher bist oder Unterstützung brauchst, kannst du dich an eine Beratungsstelle der Caritas wenden.
Mir ist das alles zu viel. Wo bekomme ich Unterstützung?
Du musst dich nicht allein durch die Regelungen kämpfen. Die Beratungsstellen der Caritas unterstützen dich bei Fragen zum Grundsicherungsgeld und können gemeinsam mit dir klären, welche Leistungen dir zustehen und was du gegenüber dem Jobcenter tun kannst.
Du kannst dich auch online von der Caritas beraten lassen.
