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Das Bürgergeld: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Seit Januar 2023 gibt es kein Arbeitslosengeld II mehr – besser bekannt als Hartz IV. Die Leistung aus dem zweiten Sozialgesetzbuch heißt nun Bürgergeld. Neben dem Namen haben sich einige grundlegende Regelungen verändert. Hier findest du Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Bürgergeld.

Hier bekommst du einen Überblick. Für Detailfragen lohnt es sich, wenn du dich an eine Beratungsstelle der Caritas wendest. Die Fachberater:innen kennen sich bestens aus und können auf deine  persönliche Lebenssituation eingehen. Du kannst dich auch online beraten lassen.

Zur Online-Beratung

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld hat am 1.1.2023 das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst. Es umfasst die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das Bürgergeld wurde an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie an die Lebensumstände der Menschen angepasst. Ziel des Bürgergeldes ist neben der Sicherung des Existenzminimums die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung.

Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?

Du hast Anspruch auf das Bürgergeld, wenn alle diese Punkte auf dich zutreffen:

  • Du bist mindestens 15 Jahre alt.
  • Du bist nicht im Rentenalter (derzeit 67 Jahre).
  • Du bist erwerbsfähig und kannst damit mindestens drei Stunden am Tag arbeiten. Krankheit oder Behinderung können dich beispielsweise daran hindern, drei Stunden am Tag zu arbeiten.
  • Du wohnst in Deutschland.
  • Du befindest dich nicht in einem laufenden Asylverfahren. Asylbewerber:innen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und kein Bürgergeld.

Wo muss ich das Bürgergeld beantragen?

Das Bürgergeld musst du beim Jobcenter in deiner Kommune beantragen. Den Antrag kannst du auch digital beim Jobcenter stellen.

Muss ich einen Antrag auf Bürgergeld stellen, wenn ich vorher Hartz IV bekommen habe?

Nein. Die Umstellung von Hartz 4 auf das Bürgergeld erfolgt automatisch.

Welche Besonderheiten gibt es für ausländische Staatsbürger:innen in Bezug auf das Bürgergeld? 

Ausländische Staatsbürger:innen benötigeneinen Aufenthaltstitel und müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt durch Mietvertrag und Meldebescheinigung belegen. Für Bürger:innen der EU gilt das Freizügigkeitsrecht  Ausführliche Informationen gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Aufgrund des Kriegs in der Ukraine gelten für Ukrainer:innen andere Bedingungen. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Wie viel Bürgergeld steht mir zu?

Die Höhe des Bürgergelds, also der Regelbedarf, ist abhängig von deinem Alter und deiner Lebenssituation. Der Regelbedarf beträgt für:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende 502 Euro,
  • volljährige Partner 451 Euro,
  • Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 - 24 Jahre) 402 Euro,
  • Personen zwischen 18 bis 24 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers (Jobcenter) umziehen 402 Euro,
  • Kinder beziehungsweise Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren 420 Euro,
  • Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren 348 Euro,
  • Kinder zwischen 0 bis 5 Jahren 318 Euro.

Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln stellt einen Bürgergeld-Rechner zur Verfügung. Mit diesen kannst du dir die für dich zutreffende Höhe des Bürgergelds berechnen lassen.

Werden meine Heizkosten und die Miete vom Bürgergeld übernommen?

Bei einem Neuantrag wird für zwölf Monate die Miete vollständig übernommen. In dieser Karenzzeit wird nicht geprüft, ob die Größe der Wohnung und die Miete angemessen sind. Nach Ablauf der zwölf Monate beziehungsweise bei Folgeanträgen wird das allerdings geprüft. Die Angemessenheit der Heizkosten wird immer geprüft. Hierfür gibt es keine Karenzzeit.

Bei einem Umzug werden höhere Kosten nur übernommen, wenn der Umzug erforderlich war. Es ist notwendig, vor dem Umzug eine Genehmigung vom Jobcenter einzuholen. 

Was sind angemessene Heizkosten im Sinne des Bürgergelds?

Die Angemessenheit der Heizkosten hängt von der Größe der Wohnung, dem Bauzustand und der Heizungsform ab. Aufgrund der gestiegenen Heizkosten ist momentan kein Durchschnittswert berechnet. Du solltest dies beim Jobcenter nachfragen und gegebenenfalls auf einer Einzelfallprüfung bestehen.

Was gilt als angemessene Miete und Größe der Wohnung im Sinne des Bürgergelds?

Im ersten Jahr des Bürgergeldes spielt die Größe der Wohnung keine Rolle. Wenn du vor dem Bürgergeld bereits Hartz IV bekommen hast, ändert sich nichts. Grundsätzlich gelten ca. 45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person und 15 Quadratmeter für jede weitere Person als angemessen. Die angemessene Miete wird von den Kommunen festgelegt, da die Mietpreise je nach Ort schwanken. Bei der jeweiligen Kommune kannst du den angemessenen Mietpreis pro Quadratmeter erfragen. 

Für eine Eigentumswohnung oder ein Eigentumshaus, das du selber bewohnst, gilt folgendes: Eine Haus-Wohnfläche bis zu 140 Quadratmeter gilt als angemessen. Bei einer Eigentumswohnung liegt die Grenze bei 130 Quadratmetern. Ab vier Personen kommen weitere 20 Quadratmeter pro Person hinzu. In Härtefällen sind auch größere Wohnungen geschützt.

Was gilt als angemessener PKW?

Wie zuvor bei Hatz IV zählt auch beim Bürgergeld der Besitz eines angemessenen PKWs nicht als Vermögen. Als angemessen gilt ein Fahrzeug bis zu einem Wert von bis zu 15.000 Euro. 

Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen?

Monatlich darfst du bis zu 100 Euro dazuverdienen, ohne, dass dir dadurch etwas vom Bürgergeld abgezogen wird.

Für die darüber hinausgehenden Einnahmen gilt folgendes:

  • zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent deines Verdiensts nicht vom Bürgergeld abgezogen,
  • von dem Teil zwischen 520 und 1.000 Euro werden nochmal 30 Prozent deines Verdiensts nicht vom Bürgergeld abgezogen und
  • von dem Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden nochmal zehn Prozent nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Wenn du mindestens ein minderjähriges Kind hast, liegt die Grenze erst bei 1.500 Euro.

Wie viel darf ich mit einem Minijob zum Bürgergeld hinzu verdienen?

Wenn du Bürgergeld bekommst und dir mit einem 520-Euro-Job/Minijob etwas dazuverdienen willst, darfst du 184 Euro behalten. Das bedeutet, dass dir 336 Euro vom Bürgergeld abgezogen werden. Anders ausgedrückt: Du hast durch deinen Minijob im Monat 184 Euro mehr zur Verfügung.

Beispielrechnung

     100 Euro genereller Freibetrag
+     84 Euro (20 Prozent von 420 Euro)

------------------------------------------------------

184 Euro Freibetrag insgesamt

Gibt es bei bestimmten Einnahmen andere Regelungen in Bezug auf den Freibetrag des Bürgergeldes?

Ja. Es gibt diese Regelungen: 

  • Nicht berücksichtigt werden Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach Paragraph 3 Nr. 12, Nr. 26 oder Nr. 26a Einkommenssteuergesetz (EstG) steuerfrei sind, bleiben bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 EUR im Kalenderjahr unberücksichtigt. Das gilt zum Beispiel für die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
  • Für Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) gelten weiter die monatlichen Freibeträge in Höhe von 250 Euro.
  • Mutterschaftsgeld bleibt anrechnungsfrei.
  • Erbschaften zählen nicht als Einkommen sondern als Vermögen.
  • Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie beruflicher Ausbildung bleibt für junge Menschen unter 25 Jahren bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) unberücksichtigt. Das gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.
  • Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleiben unberücksichtigt.

Was zählt beim Bürgergeld alles als Einkommen?

Arbeitslohn, Arbeitslosengeld I, Renten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Elterngeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Krankengeld, Kapitaleinkünfte, einmalige Einnahmen (zum Beispiel Abfindungen), Leistungen der Ausbildungsförderung.

Ich wohne bei meinen Eltern und will eine berufliche Ausbildung machen. Wird mein Ausbildungsgehalt vom Bürgergeld meiner Eltern abgezogen?

Wenn du unter 25 Jahre alt bist, darfst du dein Ausbildungsgehalt bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) komplett für dich behalten. Verdienst du zwischen 520 und 1.000 Euro, darfst du davon nochmal 20 Prozent behalten. Verdienst du bis zu 1.200 Euro, darfst du nochmal zehn Prozent davon behalten. Das gleiche gilt für Schüler- und Studierenden-Jobs außerhalb der Ferien.

Wie viel Geld wird vom Bürgergeld meiner Eltern abgezogen, wenn ich eine Ausbildung mache? 

Beispiel 1

Du verdienst mit deiner Ausbildung monatlich 860 Euro brutto. Damit stehen dir zunächst 520 Euro zu. Von dem Betrag zwischen 520 und 860 Euro, also 340 Euro, darfst du nochmal 20 Prozent behalten. Das sind 68 Euro. Insgesamt darfst du von deinem Ausbildungsgehalt in Höhe von 860 Euro also 588 Euro behalten. Damit werden 272 Euro vom Bürgergeld, das deine Eltern bekommen, abgezogen. 

     520 Euro genereller Freibetrag
+     68 Euro (20 Prozent von 340 Euro)

------------------------------------------------------

588 Euro anrechnungsfreier Betrag insgesamt

 

Beispiel 2

Du verdienst mit deiner Ausbildung 1.100 Euro brutto. Damit stehen dir zunächst 520 Euro zu. Von dem Betrag zwischen 520 und 1.000 Euro, also 480 Euro, darfst du nochmal 20 Prozent behalten. Das sind 96 Euro. Von dem Betrag zwischen 1.000 und 1.100 Euro, also 100 Euro, darfst du nochmal 10 Prozent behalten. Das sind 10 Euro. Du darfst also von deinem Ausbildungsgehalt in Höhe von 1.100 Euro also insgesamt 626 Euro behalten. Damit werden 474 Euro vom Bürgergeld deiner Eltern abgezogen.

    520 Euro genereller Freibetrag
+   96 Euro (20 Prozent von 480 Euro)
+   10 Euro (10 Prozent von 100 Euro)

------------------------------------------------------

  626 Euro anrechnungsfreier Lohn

Darf ich Einnahmen aus einem Ferienjob behalten oder werden diese mit dem Bürgergeld meiner Eltern verrechnet?

Du darfst deinen Lohn, den du durch einen Job in den Ferien verdienst, komplett behalten. Die frühere Regelung, dass diese Einnahmen vom Bürgergeld deiner Eltern abgezogen werden, gilt seit Januar 2023 nicht mehr.

Welchen Mehrbedarf kann ich beim Bürgergeld beantragen, wenn ich alleinerziehend bin?

Ein Mehrbedarf für eine alleinerziehende Person wird zusätzlich zum Regelbedarf der alleinstehenden Person gezahlt. Er berechnet sich prozentual zum Regelsatz und ist abhängig von der Anzahl der Kinder und ihrem Alter. 

Beim Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es allerdings eine Deckelung nach oben: Unabhängig von der Anzahl der Kinder darf der Mehrbedarf für Alleinerziehende 60 Prozent des maßgeblichen Eckregelsatzes nicht überschreiten. Der monatliche Höchstbetrag des Mehrbedarfs für Alleinerziehende liegt somit im Jahr 2023 bei 301,20 Euro.

Am besten lässt du dich von einer Fachperson vorher beraten. Die oder der Berater:in kann auf deine individuelle Situation eingehen und dir weitere Empfehlungen und Tipps geben. Die Caritas bietet auch eine Onlineberatung an.

Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende nach Anzahl und Alter der Kinder 

  • 1 Kind jünger als 7 Jahren: Der Mehrbedarf beträgt 36 Prozent vom Regelsatz, also 180,72 Euro.
  • 1 Kind älter als 7 Jahre: Der Mehrbedarf beträgt 12 Prozent vom Regelsatz, also 60,24 Euro.
  • 2 Kinder jünger als 16 Jahre: Der Mehrbedarf beträgt 36 Prozent vom Regelsatz, also 180,72 Euro.
  • Kinder älter als 16 Jahre: Der Mehrbedarf beträgt 24 Prozent vom Regelsatz, also 120,48 Euro.
  • 1 Kind älter als 7 Jahre und 1 Kind älter als 16 Jahre: Der Mehrbedarf beträgt 24 Prozent vom Regelsatz, also 120,48 Euro.

Welchen Mehrbedarf kann ich beim Bürgergeld beantragen, wenn ich schwanger bin?

Der Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche beläuft sich auf 85,34 Euro.

Welchen Mehrbedarf kann ich beim Bürgergeld beantragen, wenn ich eine Behinderung habe?

Neben den allgemeinen Mehrbedarfen können erwerbsfähige Menschen mit Behinderung einen Mehrbedarf erhalten, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe im tatsächlich gewährt werden. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die sich in einer Ausbildung befinden, scheidet der Mehrbedarf regelmäßig aus, da andere Hilfesysteme zum Beispiel BAföG vorrangig sind. Der Mehrbedarf besteht in Höhe von 35 Prozent des maßgeblichen Regelbedarf.

Darüber hinaus besteht für nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung, die in Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G" sind, ab Vollendung des 15. Lebensjahres der Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent der maßgebenden Regelbedarfsstufe.

Zudem ist bei Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die allgemeinen Mehrbedarfe insbesondere an den medizinisch begründeten ernährungsbedingten Mehrbedarf und die Einzelfälle zu denken, in denen ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. 

Entscheidend für die konkrete Höhe des Mehrbedarf ist die Regelbedarfsstufe.

Beispiel für eine alleinstehende Person mit Behinderung 

Der Regelsatz des Bürgergeldes für eine alleinstehende Person liegt bei 502 Euro im Monat. Mit der Anerkennung der Behinderung liegt der monatliche Mehrbedarf hier bei 175,70 Euro. In der Regelbedarfsstufe 2 liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor. Lebt ein behinderter Bürgergeldbezieher mit einem:einer Partner:in zusammen, liegt der monatliche Regelsatz nur bei 451 Euro. Der monatliche Mehrbedarf reduziert sich dann auf 157,85 Euro.

Darf ich mich ehrenamtlich engagieren, wenn ich Bürgergeld bekomme?

Ja, allerdings muss gewährleistet sein, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Eine Aufwandsentschädigung ist kein Einkommen, soweit die Einnahmen einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Darf mich das Jobcenter mit 63 Jahren frühzeitig in Rente schicken?

Nein, diese Regelung wurde mit der Einführung des Bürgergelds abgeschafft.

Was passiert, wenn ich Aufforderungen des Jobcenters nicht nachkomme?

Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Ab 1.7.2023 gelten folgende Regelungen:

  • Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gekürzt.
  • Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat,
  • bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und
  • bei einer dritten Pflichtverletzung um 30 Prozent für drei Monate gekürzt.

Nach zwölf Monaten ohne Pflichtverletzung beginnst du bei einer erneuten Pflichtverletzung wieder auf der ersten Stufe, also mit einer Kürzung von 10 Prozent für einen Monat. Wenn du dich bereiterklärst, deine Pflichten nachzuholen, du beziehungsweise deiner Pflicht nachkommst, kann von der Leistungsminderung abgesehen werden. Eine Leistungsminderung wird stets schriftlich angekündigt. Danach kannst du Stellung dazu beziehen. Wenn danach der Bescheid über die Kürzung kommt, kannst du noch Widerspruch einlegen.

Mein Bürgergeld wurde wegen einer Pflichtverletzung gekürzt: Was kann ich jetzt tun?

Du kannst eine persönliche Anhörung verlangen, einen Widerspruch einlegen oder erklären, dass du deine Pflichten erfüllen wirst.

Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden bin? 

Gegen einen Bescheid des Jobcenters kannst du innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Schreibens Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei. Wenn du Widerspruch einlegen willst, brauchst du den Widerspruch nicht zu begründen, weil dein Widerspruch automatisch, also von Amts wegen, nochmals auf die Richtigkeit geprüft wird.

Wir empfehlen dir jedoch dringend, dass du deinem Widerspruch eine Begründung beifügst. Darin schreibst du ausführlich und umfassend auf, warum du die Entscheidung des Jobcenters, Arbeitsamts oder der Agentur für Arbeit für falsch und rechtswidrig hältst. Wenn du Unterlagen hast, mit denen du deine Aussagen belegen kannst, wie zum Beispiel ein ärztliches Attest, einen Mietvertrag oder eine Nebenkostenabrechnung, dann solltest du diese Unterlagen als Kopie deinem Widerspruch beilegen.

Was bedeutet, dass ich für das Jobcenter erreichbar sein muss?

Ab dem 1.7.2023 giltst du für das Jobcenter erreichbar, wenn du die Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters jeden Werktag zur Kenntnis nehmen kannst. Zudem muss es dir möglich sein, eine Dienststelle des zuständigen Jobcenters, einen möglichen Arbeitgeber oder den Durchführungsort einer Integrationsmaßnahme im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jobcenters in einer für den Vermittlungsprozess angemessenen Zeitspanne und ohne unzumutbaren oder die Eigenleistungsfähigkeit übersteigenden Aufwand aufzusuchen. Der nähere Bereich schließt auch einen Bereich im grenznahen Ausland ein. 

Was wird beim Bürgergeld im Kooperationsplan festgehalten?

Gemeinsam mit deiner:deinem Berater:in beim Jobcenter besprichst du, wie du am besten wieder einen Job findest. Alles, was besprochen wird, wird im Kooperationsplan festgehalten. In diesem wird die gemeinsam entwickelte Strategie in verständlicher Sprache festgehalten und ermöglicht somit ein besseres Miteinander. Bei Bedarf kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln. Ziel des Kooperationsplanes ist es, einen langfristigen und für dich passenden Job zu finden.

Muss ich jeden Job annehmen, der mir vom Jobcenter vorgeschlagen wird?

Der sogenannte Vermittlungsvorrang, also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit, wurde mit der Einführung des Bürgergelds abgeschafft. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund. Das heißt jedoch nicht, dass ein Job ohne Grund abgelehnt werden kann.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

Das Schlichtungsverfahren soll in den Fällen, in denen aus unterschiedlichsten Gründen die gemeinsame Erarbeitung des Kooperationsplans nicht funktioniert, einen Ausweg bieten – für die Leistungsberechtigten und auch für die Integrationsfachkräfte. Die Dauer der Schlichtung ist dabei begrenzt worden, um ein Hinauszögern des Eingliederungsprozesses zu vermeiden.

Die Jobcenter sind in der Gestaltung des Schlichtungsverfahrens sehr flexibel. Erfahrungen mit Schlichtungsverfahren, die es teilweise vor Ort heute schon gibt, können auch mit der neuen Regelung genutzt werden. Mit der Regelung soll die gute Praxis nachvollzogen werden. Bitte erkundige dich bei deinem Jobcenter.

Mir ist das alles zu viel: Bekomme ich Unterstützung?

Ja. Für Menschen mit besonderen individuellen Problemlagen kommt eine ganzheitliche Betreuung in Betracht. Diese kann auch aufsuchend erfolgen.

Autor/in:

  • Online-Redaktion DCV
Quelle: caritas.de

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  • Caritasregion Mittelthüringen
  • Caritasregion Südthüringen
  • BBS „St. Elisabeth“
  • MKK „Maria am See“
  • KJH „St. Vinzenz“
  • Hospiz „St. Elisabeth“
  • Hospiz „Mutter Teresa“

Aufgabenfelder

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  • Schwangere und junge Mütter
  • Senioren
  • kranke Menschen
  • Migration / Integration
  • suchtkranke Menschen

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