Personalabteilung K. Wolfram, Caritasdirektor Ph. Nitsche, Rechtsanwalt K. Fraedrich, Abteilungsleiter Personal P. Gellner (v.l.n.r.)
Erfurt. – Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle der Caritas im Bistum Erfurt wurde am 10. September 2025 von Philipp Nitsche, Vorstandsvorsitzender des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt e.V., verabschiedet. 1998 wurde der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in die Erfurter Schlichtungsstelle als stellv. Vorsitzender berufen. 2012 übernahm er deren Vorsitz.
Diözesan-Caritasdirektor Nitsche dankte Rechtsanwalt Fraedrich für seinen jahrzehntelangen hoch engagierten Einsatz für die Caritas im Bistum Erfurt. Mit Schlichtung konnte in den vielen Jahren oft Streit befriedet werden.
Die Schlichtungsstelle der Caritas im Bistum Erfurt wird tätig, wenn zwischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern und Dienstgebern Meinungsverschiedenheiten bestehen. Oft kann ein Streit über allgemeine Fragen zum Arbeitsrecht oder bei individuellen Konflikten friedlich beigelegt werden. Ab 01.10.2025 beginnt dann eine neue Amtszeit und die Mitglieder dafür wurden bereits berufen.
Hintergrund:
Die Schlichtung ist ein außergerichtliches Verfahren der Streitbeilegung im Bereich der AVR. Nach §22 Absatz 1 der AVR sind Dienstgeber und Dienstnehmer grundsätzlich verpflichtet, bei Konflikten, die sich bei der Anwendung der AVR oder aus dem Dienstverhältnis ergeben, zunächst die bei dem zuständigen Diözesanen Caritasverband errichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Anträge auf Schlichtung sind in Textform einzureichen.
Beispiele für mögliche Schlichtungen:
- Streitigkeiten aus dem Dienstvertrag (z.B. Eingruppierung, Abmahnung oder Kündigung)
- Streitigkeiten im Bereich allgemeines Arbeitsrecht (z.B. Grundsätze in der Urlaubsgewährung)
Die Durchführung einer Schlichtung schließt die fristgerechte Anrufung eines zivilen Arbeitsgerichts nicht aus. Bei fristgebundenen Streitigkeiten, wie etwa einer Kündigungsschutzklage, wird dringend empfohlen, gleichzeitig das zuständige zivile Arbeitsgericht anzurufen.