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Caritas für Einhaltung gesetzlicher Regeln bei Pfändungsschutzkonten

Trotz eindeutiger Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P‑Konten), weil Banken Gesetze nicht einhalten. Die Caritas fordert politisches Eingreifen.

Erschienen am:

16.06.2026

Herausgeber:
Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V.
Pressestelle
Wilhelm-Külz-Straße 33
99084 Erfurt
+49 361 67290
+49 361 6729122
+49 361 67290
+49 361 6729122
+49 361 6729122
dicv-erfurt@caritas-bistum-erfurt.de
www.caritas-bistum-erfurt.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Themenbild zur Aktionswoche Schuldnerberatung.Quelle: AG SBV

"Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas fordert daher entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen", sagt Silke Schwab, Leiterin der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas. Sie stellt sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihrer Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto "Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird" macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AG SBV, der auch die Beratungsstelle der Caritas angeschlossen ist, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.

"‚Wie komme ich an mein Geld?‘ - diese Frage hören die Mitarbeitenden in der Schuldnerberatung regelmäßig", sagt Silke Schwab. "Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P‑Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht".

Sie erläutert: "Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten." In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. "Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung". Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. "Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene".

"Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten", fordern die Beraterinnen der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Caritas. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.

Auch beim Basiskonto, das jedem Verbraucher einen Anspruch auf ein Girokonto sichern soll, sieht die AG SBV erheblichen Handlungsbedarf. "Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung", betont Silke Schwab. Kreditinstitute müssten Basiskonten aktiv anbieten. Verstöße seien wirksam zu sanktionieren. "Nur mit klaren, durchgesetzten Regeln wird der Zugang zu Giro‑ und Pfändungsschutzkonten unkompliziert und selbstverständlich".

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