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Frühförderung

Die Frühförderung richtet sich an Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, die in ihrer Entwicklung auffällig sind und einen erhöhten Förderbedarf aufweisen.

Was ist Frühförderung?

  • eine ganzheitliche Entwicklungsförderung
  • wird individuell auf die Bedürfnisse des Kindes ausgerichtet und der aktuellen Entwicklung angepasst
  • gezieltes Spiel im Lebensumfeld des Kindes
  • bedeutet Ressourcenorientierung, d.h. Stärken erkennen, fördern und aktivieren
  • beinhaltet eine intensive Elternberatung und Elternbegleitung
  • erfolgt in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich als Einzelförderung und kann entweder im gewohnten Umfeld des Kindes, also in der elterlichen Wohnung oder in der Kindertagesstätte des Kindes oder in den Räumen der Frühförderstelle stattfinden
  • arbeitet eng mit verschiedenen Institutionen, wie Kindergärten, Kinderärzten, Kinderzentren, Therapeuten etc. zusammen

Für welche Kinder kann ich Frühförderung beantragen?

  • für Kinder ab Geburt bis zum Schuleintritt
  • für Babys, die durch Frühgeburt und/oder Geburtskomplikationen zu den "Risikokindern" gehören
  • für Kinder, deren motorische, sprachliche und/oder kognitive Entwicklung verändert oder verlangsamt verläuft
  • für Kinder, deren Entwicklung durch eine Behinderung und/oder eine chronische Erkrankung beeinträchtigt ist
  • für Kinder mit Verhaltensbesonderheiten

zwei Frauen mit einem Kind

Angebote der Frühförderung:

  • Koordinations- und Bewegungsförderung
  • Sensorische Integrationsbehandlung
  • Förderung der kognitiv-sprachlichen Kompetenzen
  • Konzentrations- und Ausdauertraining
  • Erweitern der lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Förderung des psychosozialen Verhaltens

Wie ist der Weg zur Frühförderung?

  • Frühförderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB XII und ist für die Eltern kostenfrei. Die Antragstellung erfolgt beim Sozialamt in Heiligenstadt. Dort erhalten Sie die nötigen Antragsformulare. (Anschrift: Aegidienstraße 24, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Telefon: 03606 6505027, E-Mail:landratsamt@kreis-eic.de)

  • Für die Bewilligung des Antrages bedarf es einer ärztlichen Empfehlung. Dazu erhalten Sie entweder einen Termin zur Vorstellung ihres Kindes beim kinder- und jugendärztlichen Dienst des Eichsfeldkreises oder Sie fügen Ihrem Antrag einen aktuellen Befundbericht eines Sozialpädiatrischen Zentrums, z.B. SPZ Reifenstein, bei.

  • Wird die Frühfördermaßnahme für Ihr Kind bewilligt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Auf diesem finden Sie unsere Kontaktdaten und können sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen. In einem Erstgespräch mit der Leiterin der Frühförderstelle klären wir dann alles Weitere, damit wir mit der Frühförderung beginnen können.

 

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