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Zwei Männer und eine Frau lesen im Fachbuch
Energiekosten FAQ

So vermeidest du eine Stromsperre

Wer seinem Energieversorger mehr als das Doppelte des monatlichen Abschlags schuldet, muss mit einer Stromsperre rechnen. Dann sind alltägliche Dinge wie Kochen, Heizen oder Wäschewaschen unmöglich. Wir erklären, wie du eine Stromsperre verhindern kannst.

SteckdoseUnscheinbar aber wichtig: Wenn aus der Steckdose kein Strom fließt, bleibt die Küche kalt, der Fernseher aus, ...Neven Krcmarek | Unsplash

Wann darf mein Energieversorger den Strom abklemmen, und wie erfahre ich das?

Wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, also die monatlichen Abschläge nicht gezahlt oder die Schlussrechnung nicht beglichen hast, darf der Energieversorger die Stromversorgung einstellen. Das muss er vier Wochen vorher ankündigen und drei Tage vor der Unterbrechung noch einmal informieren.

Gibt es Ausnahmen?

Der Strom darf nicht abgestellt werden, wenn nur ein paar Euro (noch) nicht bezahlt sind. Grundsätzlich gilt: Nur wenn die Schulden das Doppelte des monatlichen Abschlags übersteigen, darf der Strom abgestellt werden. Darüber hinaus gibt es Härtefälle, bei denen der Strom ebenfalls nicht abgestellt werden darf. Zum Beispiel, wenn die Versorgung von Kleinkindern oder pflegebedürftigen Menschen gefährdet wäre oder gesundheitliche Schäden drohen, weil die Heizung dann nicht mehr funktioniert.

Was sollte ich tun, wenn mir eine Stromsperre angedroht wird?

Reagiere so schnell wie möglich. Kontaktiere den Stromanbieter und schildere ihm deine Lage. Du kannst dich auch von unseren Kolleg:innen der Allgemeinen Sozialberatung helfen lassen.  Die haben Erfahrung mit solchen Situationen. Aber auch hier gilt: Lösungen sind möglich, werden aber schwieriger, je später du dich an uns wendest. Du kannst dich auch online beraten lassen.

Zur Online-Beratung

Wie kann ich mich gegen eine Stromsperre wehren?

Wenn du Schulden beim Energieversorger hast, musst du dich mit ihm darüber einigen, wann und wie du deine Schulden begleichst. Gelingt das, sollte es keine Sperre geben. Bei den Gesprächen kannst du eventuell auch darauf verweisen, dass eine Sperre in deinem Fall unverhältnismäßig wäre. Zum Beispiel, weil du die Stromkosten immer regelmäßig bezahlt hast und nun zum ersten Mal im Verzug bist oder weil die Stromsperre schwerwiegende Folgen für Menschen hätte, die bei dir wohnen. Aber auch in solchen "Härtefällen" musst du nachweisen, dass du künftig in der Lage bist, deine Rechnungen zu bezahlen. Der bloße Hinweis auf kleine Kinder im Haushalt reicht beispielsweise nicht aus, eine Sperre zu verhindern.

Bleibt der Energieversorger auch nach der Schilderung deiner Situation bei der Androhung einer Stromsperre, kannst du dagegen klagen oder in eiligen Fällen mit einem einstweiligen Rechtschutz dagegen vorgehen.

Ist bei der Stromsperre nur der Strom weg oder muss ich mit anderen Kosten rechnen?

Eine Sperre ist immer mit Folgekosten verbunden. Der Stromanbieter kann Zinsen auf die offenen Beträge erheben und dir Kosten für das Einziehen fälliger Beträge (Inkasso) in Rechnung stellen. Auch das Ab- und Anschalten des Stroms ist mit Kosten von bis zu 300 Euro verbunden. 

Wie komme ich nach einer Stromsperre wieder an Strom?

Wenn kein Härtefall (juristisch: unbillige Härte) vorliegt, kommst du nur wieder an Strom, wenn du die offenen Rechnungen bezahlst. Möglich sind:

  • Stundungen: Du vereinbarst mit dem Stromanbieter einen Zeitpunkt, an dem du die (gesamten) Forderungen begleichst. Zum Beispiel, wenn du durch den Lohnsteuerjahresausgleich oder das Weihnachtsgeld wieder genug Geld hast.
  • Ratenzahlungen: Du vereinbarst mit dem Stromanbieter, die Schulden über einen bestimmten Zeitraum in kleinen Teilen zurückzuzahlen.
  • Erhöhung des Abschlages: Du vereinbarst mit dem Energieversorger, dass er den monatlichen Abschlag für den Strom erhöht und Du dadurch die bestehenden Schulden nach und nach bezahlst.
  • Übernahme der Stromschulden: Wenn du auf staatliche Unterstützung angewiesen bist, kannst du beim Sozialleistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) beantragen, dass er die ausstehenden Kosten übernimmt. Das tut er in Form eines zinslosen Darlehens. Das heißt, du musst das Geld zurückzahlen. Dafür werden dir so lange zehn Prozent des Regelsatzes abgezogen – solange, bis du das Darlehen zurückgezahlt hast. Das ist für ein paar Monate schwierig, weil du weniger Geld zum Leben hast, aber besser als eine Wohnung ohne Strom.

Wie kann ich Stromschulden vermeiden?

  • Grundsätzlich ist es sinnvoll eine Energiesparberatung in Anspruch zu nehmen. Für Sozialleistungsbezieher gibt es die umfangreiche, kostenfreie Beratung durch den Stromspar-Check der Caritas.
  • Es gibt viele elektronische Geräte, die die Stromkosten in die Höhe treiben ("versteckte Verbraucher"). Der eben erwähnte Stromspar-Check bietet zum Beispiel 100-Euro-Gutscheine an zum Austausch von Kühlschränken, Kühlgefrier-Kombinationen, Gefriertruhen und Gefrierschränken, die älter als zehn Jahre sind. Ein Grundstein, um alte Energiefresser loszuwerden. 
  • Bei Erstbezug der Wohnung sollte man darauf achten, dass ein realistischer Stromabschlag vereinbart wird.
  • Der Abschlag kann jederzeit angepasst werden, so dass hohe Nachzahlungen am Ende eines Jahres vermieden werden können. Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger ist immer gut.
  • Zur Vermeidung von Stromschulden und Schulden allgemein ist eine gute Haushaltsplanung sehr sinnvoll. Hier hilft es schon, die monatlich fixen Ausgaben den Einnahmen gegenüber zu stellen. Dabei sollten halbjährliche bzw. jährliche Zahlungen auf den Monat umgerechnet werden. Dann hat man das frei verfügbare Einkommen gut berechnet. Dann ist natürlich Ausgabenkontrolle sehr wichtig.
  • Angebote gut vergleichen! Das vermeintlich Billigste kann in Folgejahren deutlich teurer sein.
  • Hartz IV-Bezieher und Sozialhilfebezieher können die Abschläge auch direkt überweisen lassen. Das macht es manchmal einfacher, mit dem wenigen Geld zu wirtschaften.

Das Bürgergeld reicht mir zum Leben nicht. Bekomme ich für Strom einen Extrazuschuss?

Nein, denn die Kosten für Haushaltsstrom sind in den Regelleistungen nach SGB II und XII eingerechnet und müssen davon bezahlt werden. Einzige Ausnahme: Wenn das warme Wasser dezentral mit Strom aufbereitet wird.

Stromschulden können unter bestimmten Bedingungen von den Sozialleistungsträgern übernommen werden. Das erfolgt in der Regel als Darlehen. Eine monatliche Rückzahlung wird auf zehn Prozent der Regelleistung festgesetzt.

Autor/in:

  • Roman Schlag
Quelle: caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

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