Vertreterversammlung
Der Vertreterversammlung gehören an:
- je ein Vertreter jedes dem Verband angeschlossenen Fachverbandes, der von diesen entsandt wird;
- zwei Vertreter der geborenen Mitglieder, die von diesen entsandt werden (katholischen Kirchengemeinden);
- zwei Vertreter der karitativen Orden, Kongregationen und katholischen Schwesternschaften im Bistum Erfurt, die von diesen entsandt werden;
- sechs persönliche Mitglieder, die aus den Regionen entsandt werden;
- zwanzig Vertreter der korporativen Mitglieder des Verbandes, deren Rechtsträger von der Vertreterversammlung ausgewählt und die von ihren Organisationen entsandt werden. Durch die Vertreter sollen alle Hilfebereiche des Caritasverbandes vertreten sein;
- fünf Personen, die von der Vertreterversammlung gewählt werden;
- ein Vertreter der Mitarbeitervertretungen (MAV), der von den Mitarbeitervertretungen entsandt wird.